Rechtsprechung
BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der beantragten Vernehmung eines "blonden Mannes" als Zeugen aufgrund Auskunftverweigerung - Zuständigkeit des Direktors des Landeskriminalpolizeiamtes zur Verweigerung der Genehmigung der Aussage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 54 § 96 § 244 Abs. 3 Satz 2
Anforderungen an die wirksame Ablehnung der Vernehmung eines "gesperrten" Zeugen
Papierfundstellen
- StV 1981, 110
- StV 1981, 216
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.06.1963 - 1 StR 501/62
Anforderungen an einen Beweisantrag - Stellungnahme des Tatrichters im Urteil zu …
Auszug aus BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80
Dadurch wird der Mangel des den Beweisantrag ablehnenden Beschlusses aber nicht geheilt (BGHSt 19, 24, 26). - BGH, 02.09.1980 - 5 StR 284/80
Absehen von einer kommissarischen Zeugenvernehmung im Ausland - Auswirkungen des …
Auszug aus BGH, 15.09.1980 - 5 StR 325/80
Der Senat hat den Schuldspruch berichtigt, weil die Urteilsformel erkennen lassen muß, gegen welchen Straftatbestand des Betäubungsmittelgesetzes der Angeklagte verstoßen hat (BGH Urteil vom 2. September 1980 - 5 StR 284/80 - mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03
Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben
Augsburg 1986 S. 185 sowie - für den Fall rechtswidriger Sperrerklärung bzw. fehlerhafter Verweigerung der Aussagegenehmigung - Schlüchter, Das Strafverfahren 2. Aufl. Rdn. 551.1 Fn. 522a und Weider StV 1983, 227, 228; vgl. auch Plähn StV 1981, 216, 217; K. Meyer JR 1981, 478, 480). - BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81
Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit …
Das hat der beschließende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80 - und Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 5 StR 545/80 - bei Holtz in MDR 1981, 101). - BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen - …
Die Polizei darf die Auskunft in entsprechender Anwendung des § 96 StPO (BGH, Beschluß vom 15. September 1980 - 5 StR 325/80) nur verweigern, wenn die Auskunfterteilung dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde (…Kleinknecht, a.a.O. Rdn 1 a.E.). - BGH, 21.10.1980 - 5 StR 545/80
Unerreichbarkeit eines Zeugen bei einer behördlichen Sperrerklärung
Diese Vorschrift findet auf Auskunftsersuchen entsprechende Anwendung (…vgl. Meyer in Löwe-R., 23. Aufl., § 96 Rdnr. 1;… Meyer-Goßner, a.a.O., § 161 Rdnr. 1); auch der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, daß die Behörde eine solche Auskunft nur unter den Voraussetzungen des § 96 StPO verweigern darf (BGH, Beschl. v. 15.09.1980 - 5 StR 325/80 -).